Stand: Leipzig, 20.01.2021

Wir orientieren uns an der Allgemeinverfügung – Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – und den Empfehlungen der Stadt Leipzig und des FVSL e. V.

Bis auf weiteres gelten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb folgende Festlegungen:

1. Es dürfen ausschließlich Mitglieder des SV West 03 Leipzig e. V. zum Zwecke des Trainings die Sportanlage betreten. Weitere Personen die am Trainingsangebot als Probespieler/innen teilnehmen wollen, müssen sich voranmelden und die Kontaktdaten zwingend hinterlegen. Zusätzlich greifen die aktuellen Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung und die Bestimmungen der Stadt Leipzig.

2. Zuschauer/innen sind aktuell bis 06.02.2022 nicht zugelassen.

3. Spielbetrieb, Freundschaftsspiele und Turniere sind auf der Sportanlage des SV West 03 Leipzig e. V. bis 06.02.2022 nicht zugelassen.

4. Personen mit erhöhter Temperatur und / oder Erkältungssymptomen und / oder positivem Testergebnis Corona auch ohne Symptome ist der Zutritt zum Vereinsgelände strikt untersagt. Bei Bekanntwerden einer Covid-19 oder sonstigen meldepflichtigen Erkrankung ist sofort der Vorstand zu informieren.

5. Wenn durch die Trainer/innen oder Betreuer/innen festgestellt wird, daß Spieler/innen mit erhöhter Temperatur oder Erkältungssymptomen am Training teilnehmen, ist er/sie sofort nach Hause zu schicken. Bei Spieler/innen unter 18 Jahren sind die Eltern sofort zu informieren, daß der/die Spieler/in abgeholt werden.

6. Das Betreten und Verlassen des Sportplatzgeländes darf nur durch das Haupttor erfolgen.

7. Die Trainer/innen aktualisieren einmalig die Statusabfrage (geimpft, genesen) des kompletten Teams. (Vordrucke im Vereinshaus)

8. Es wird durch die Trainer/innen zu jedem Training eine Teilnehmer/innen-Liste (Vordrucke im Vereinshaus) angelegt. Auf dieser werden Tag, Mannschaft, Vor- und Zuname der am Training beteiligten Personen notiert und in dem Ordner im Materialraum abgeheftet.

9. Allgemeine Hygienemaßnahmen, insbesondere Nies- und Hustenetikette (in die Armbeuge), gründliches Händewaschen mit Seife, Nutzung von Papierhandtüchern und die Nutzung der bereit gestellten Desinfektionsmittel, sind einzuhalten.

10. In Innenräumen (Umkleidetrakt) besteht Maskenpflicht. Wir empfehlen auf dem Vereinsgelände außerhalb der Trainingsplätze das Tragen von Masken. Die Einhaltung der Abstandsregeln und den Hinweisschildern ist Folge zu leisten. Das Duschen ist auf maximal 2 Personen gleichzeitig begrenzt. Die Kabinennutzung ist zulässig, hierbei können Großfeldmannschaften 3 Kabinen nutzen, Kleinfeldmannschaften 2 Kabinen um die Abstände zu gewährleisten.

11. Im Vereinshaus gilt eine Maskenpflicht, zusätzlich ist hier der Aufenthalt nach dem Trainingsbetrieb bis maximal 22.00 Uhr erlaubt. Die Kontaktbeschränkungen von maximal 10 Personen (2G) finden hier Anwendung.

12. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann mit einem zeitweiligen Ausschluss vom Trainingsbetrieb geahndet werden und führt gegebenenfalls durch die Stadt Leipzig zur erneuten Sperrung der Sportanlage.

Der Vorstand des SV West 03 Leipzig e. V.